Nutzungsrecht und Urheberrecht in der Fotografie

Alles, was Selbstständige & Unternehmen für die Nutzung von Fotos wissen sollten

Ein ansprechendes und professionelles Personal Branding ist heutzutage für Selbstständige von entscheidender Bedeutung. Dabei spielen Fotos eine zentrale Rolle, um die eigene Persönlichkeit und Expertise visuell zu präsentieren. Bevor man jedoch Bilder für das Personal Branding verwendet, ist es wichtig, die Grundlagen des Nutzungsrechts und des Urheberrechts in der Fotografie zu verstehen. In diesem Blogartikel erfahren Selbstständige, wie sie sicherstellen können, dass sie die richtigen Rechte besitzen und ihre Bilder legal nutzen.

Das Nutzungsrecht in der Fotografie bezieht sich auf die Erlaubnis, ein Foto zu verwenden, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Der Fotograf oder die Person, die das Urheberrecht besitzt, hat das alleinige Recht, zu entscheiden, wie und wo das Foto verwendet wird. Um ein Foto für das Personal Branding nutzen zu können, müssen Selbstständige das Nutzungsrecht von dem Fotografen erwerben.

Folgende Punkte sind dabei dazu beachten:

Vereinbarung zu Nutzungsrechten treffen

Bevor ein Fotoshooting stattfindet, sollte zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber ein schriftlicher Vertrag oder eine Vereinbarung (z.B. mit AGB) geschlossen werden. Dort werden die genauen Details festgehalten, einschließlich des Umfangs der Nutzung, der Dauer, der geografischen Einschränkungen und der Verwendungszwecke der Fotos. 
Es ist wichtig, dass beide Parteien den Vertrag sorgfältig durchlesen und verstehen, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden. 
Nur so können Unternehmen sicher gehen, dass sie die richtigen Nutzungsrechte erworben haben und das Foto entsprechend ihren Vorstellungen verwenden können.
Wenn nichts konkretes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber in der Regel nur ein privates Nutzungsrecht und darf die Fotos dann nicht für seine Unternehmenswebsite, Flyer oder andere Werbezwecke nutzen.

Exklusivität klären

Selbstständige sollten klären, ob sie exklusive Nutzungsrechte für die Fotos erhalten oder ob der Fotograf das Recht hat, die Bilder auch anderweitig zu verwenden (einfaches Nutzungsrecht), z.B. für sein eigenes Portfolio. Falls der Fotograf die Bilder für weitere Zwecke wie z.B. den Weiterverkauf als Stockfoto möchte, sollte dies im Vertrag deutlich festgehalten werden. 
Hier ist jedoch zu beachten, dass ein exklusives Nutzungsrecht in der Regel deutlich mehr kostet als ein einfaches Nutzungsrecht.

Urheberrecht berücksichtigen

Das Urheberrecht schützt die geistige Eigentumsrechte des Fotografen. Es gibt ihm das Recht, das Foto als sein eigenes Werk anzuerkennen und die Kontrolle über dessen Verwendung zu behalten. Selbst wenn Selbstständige das Nutzungsrecht erworben haben, dürfen sie das Foto nicht ohne Erlaubnis des Fotografen verändern, veröffentlichen oder an Dritte weitergeben. Das Urheberrecht kann nicht übertragen oder verkauft werden, es bleibt immer beim Fotografen. Als Urhebernachweis dienen die RAW-Dateien, daher werden diese in der Regel auch nicht vom Fotografen herausgegeben.

Namensnennung beachten

Soweit nichts anderes vereinbart, muss bei Veröffentlichung der Fotos der Fotograf immer als Urheber genannt werden. Bei Nutzung der Fotos auf der Website, ist es z.B. sinnvoll den Fotografen im Impressum namentlich als Urheber der entsprechenden Fotos aufzuführen.
Bei Social Media kann das Fotografen-Profil direkt im Beitragstext verlinkt werden. Beim Druck (z.B. auf Flyern oder Magazinen) ist es üblich unter dem Foto eine kleine Textzeile mit der Namensnennung einzufügen die z.B. so aussieht : "Foto: Stefanie Urban".

Wie du siehst gibt es beim Thema Nutzungsrecht und Urheberrecht einige Punkte zu beachten, damit du deine Personal Branding Fotos entsprechend verwenden kannst. Aber wenn du dich an einen professionellen Fotografen wendest, wird er dich sicher über diese Punkte ausreichend aufklären und alles mit dir vorab besprechen.

Bei mir ist es daher so, dass ich vor dem Shooting immer ein kostenloses Beratungsgespräch mit meinen Kunden führe. Dort klären wir alle offenen Fragen, den Ablauf und eben auch welche Nutzungsrechte du benötigst. Somit kann ich dir ein individuelles Angebot passend zu deinen Wünschen und Vorstellung erstellen.

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